Mein Weg zur NFG

Erste Kontaktaufnahme

Bevor es los gehen kann, musste ich erst einmal recherchieren. Kann ich mir einfach einen Metalldetektor kaufen und kann dann loslegen? Ist es grundsätzlich erlaubt? Wenn ja, wo genau darf ich suchen?

Schnell war klar: Alles gar nicht so einfach. Und in jedem Bundesland auch noch unterschiedlich. Ich möchte jetzt auch nicht auf alle Einzelheiten eingehen. Nur soviel:

  1.  Kontakt zur unteren Denkmalschutzbehörde aufnehmen

Das ist bereits erledigt. Bei einem kurzen Telefonat mein Anliegen eine NFG (Nachforschungsgenehmigung) zu bekommen wurde geschildert. Laut der Denkmalschutzbehörde wurde mir mitgeteilt, dass dies an die zuständige Archäologin weitergeleitet wird und diese dann irgendwann einen Termin mit mir macht zum Erstgespräch. Danach würde dann ggf. eine Anmeldung zu einem praktischen Kurs erfolgen, der 1 mal im Jahr stattfindet …

Mittlerweile ist dies nun über einen Monat her und in der Zwischenzeit hatte ich ein sehr nettes Gespräch mit einem Ausgrabungsleiter auf einer Grabungsstätte in meiner Nähe. Der Grabungsleiter gab mir den Rat, mich direkt per Mail an die Archäologin zu wenden. Von ihrer Seite wurde mir in einer netten Mail mitgeteilt, dass die Erstgespräche jetzt ganz neu nicht mehr von ihr, sondern von einem Mitarbeiter der Denkmalschutzbehörde durchgeführt werden. Sie habe die Mail an ihn weitergeleitet, damit er sich dann bei mir meldet.

Soweit also der Stand der Dinge.

Was bleibt, ist die Frage, ob man zumindest auf Spielplätzen und Stränden suchen darf, auch ohne eine NFG zu haben? Die Gesetzeslage scheint mir da etwas schwammig zu sein. Ich würde es eigentlich so deuten, dass ich dort suchen darf, wenn ich nicht nach Bodenschätzen suche. Sinn und Zweck der Suche in solchen Bereichen ist es für mich auch nicht auf irgendwelche Schätze zu finden. Vielmehr wäre es für mich eine Möglichkeit meinen Metalldetektor kennenzulernen, versuchen, dass verlorengegangene Dinge vielleicht den Weg zu ihren Besitzern wiederfinden und Spielplätze und Strand von metallischem Unrat zu befreien, an dem sich Kinder verletzen können.